Arbeitsschutz im Ingenieurbüro nach ASiG (Arbeitssicherheits Gesetz) und ArbSchG (Arbeitsschutz Gesetz)
Für Inhaber und Leitende Angestellte im Ingenieurbüro ergeben sich daraus Konsequenzen für die Verantwortung und erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen zur Sicherung von Leben und Gesundheit der bereits vorhandenen Mitarbeiter.
Gerade weil die Tätigkeiten eines Ingenieurbüros dem Wesen nach mit den allgemeinen Gefährdungen auf und in Baustellen oder bei ausführenden Betrieben stattfinden, ist es so wichtig, sich selber und seine Mitarbeiter gegen die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen zu schützen.
Termin:
Ort: Fortbildungszentrum der Ingenieurkammer, Zellerstraße 24, 70180 Stuttgart
Info: Das Programm und das Anmeldeformular stehen hier zum download bereit.