Arbeitsschutz im Ingenieurbüro nach ASiG (Arbeitssicherheits Gesetz) und ArbSchG (Arbeitsschutz Gesetz)
Gerade weil die Tätigkeiten eines Ingenieurbüros dem Wesen nach mit den allgemeinen Gefährdungen auf und in Baustellen oder bei ausführenden Betrieben stattfinden, ist es so wichtig, sich selber und seine Mitarbeiter gegen die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen zu schützen.
Hilfestellung hierzu könnte die DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherungen) bieten, aber deren Beratungskompetenz endet häufig an der Bürotür!
Die Mitarbeiter der in der Ingenieur-Kammer BW organisierten Büros bewegen sich auf Baustellen und in ausführenden Betrieben als Gutachter, Prüfer, Berater und Anlagenplaner und unterliegen dort nicht zwangsweise den Gefährdungen am Büroarbeitsplatz des eigenen Arbeitgebers.
Die Inhalte der gesetzlichen Regeln zum Arbeitsschutz mit seinen vielfältigen Verordnungen und technischen Regeln unterliegen einem permanenten Erneuerungsprozess, der Personalverantwortliche gewöhnlich sehr beansprucht, zumal die Anforderungen von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz stark variieren können.
Die Einführungsveranstaltung soll deshalb in einem ersten Teil die Arbeitsschutzgrundlagen und relevanten Verordnungen und technischen Regeln vorstellen und in einem zweiten Teil praktische Anleitungen zur Umsetzung der Grundlagen des Arbeitsschutzes im Büroalltag anhand von Übungen vermitteln.
Termin:
Ort: Fortbildungszentrum der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, Zellerstaße 24, 70180 Stuttgart
Info: Das Programm und das Anmeldeformular stehen hier zum dowwnload bereit.