Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist bei der Sanierung von Heizungsanlagen in Baden-Württemberg sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude erforderlich. Das Land fördert die Erstellung des Sanierungsfahrplans für Wohngebäude. Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines Sanierungsfahrplans den Pflichtanteil des EWärmeG von 15% auf 10%. Er stellt für einige im EWärmeG vorgesehene Erfüllungsoptionen eine sinnvolle Ergänzung dar. Bei Nichtwohngebäuden kann ein Sanierungsfahrplan zur vollständigen (ersatzweisen) Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des EWärmeG vorgelegt werden. Das Seminar zeigt die Vorgehensweise und Inhalte für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans Baden-Württemberg für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Die Veranstaltung ist bei der dena als Fortbildungsveranstaltung mit den folgenden Unterrichtseinheiten angemeldet: WG 12 UE; NWG 4 UE, EBM 4 UE. Die Zusage der dena steht noch aus.