Weiterbildung zur Radonfachperson
Das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erweitert den bisherigen Kreis von Arbeitsplätzen, an denen der Schutz vor Radon sichergestellt sein muss, um nunmehr alle Arbeitsplätze im Keller- und Erdgeschoss in Landesteilen, die eine besondere Radonsituation aufweisen. Diese Gebiete mit erhöhten Radonkonzentrationen stehen noch nicht fest. Das Bundesumweltministerium erarbeitet gegenwärtig zusammen mit den Ländern die Kriterien für die Gebietsausweisungen. Für die betroffenen Arbeitsplätze besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Messung der Radonkonzentration in der Luft.
Die Ingenieurkammer erwartet durch das Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes einen erhöhten Bedarf an qualifizierten Radonfachpersonen.
In Kooperation mit der Sächsichen Bauakademie bietet die Ingenieurkammer diese Kurs Weiterbildung zur Radonfachperson an.
Termin:
Ort: Bauakademie Sachsen, Neuländer Straße 29, 01129 Dresden
Info: Das Programm und das Anmeldeformular stehen hier zum download bereit.